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   BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73   

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https://dejure.org/1974,2147
BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73 (https://dejure.org/1974,2147)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1974 - 3 AZR 259/73 (https://dejure.org/1974,2147)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1974 - 3 AZR 259/73 (https://dejure.org/1974,2147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anderweitiges Arbeitseinkommen - Anrechnung auf die Karenzentschädigung - Verweis auf die Vorschriften des HGB über Wettbewerbsverbote - Rechtshängigkeit einer Forderung - Aufrechnung in einem anderen Rechtsstreit der Parteien

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anrechnung anderweitigen Arbeitseinkommens auf Karenzentschädigung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 1072
  • DB 1974, 1340
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73
    Anderweitiges Arbeitseinkommen ist nach § 74 c HGB auf die Karenzentschädigving auch dann anzurechnen, wenn in der Wettbewerbsvereinbarung nicht ausdrücklich auf die Vorschriften des HGB über Wettbewerbsverbote ver wiesen ist (Bestätigung von BAG 15, 329 = AP Nr. 16 zu § 133 f GewO; BAG 22, 6 « AP Nr. 23 zu § 133 f GewO).

    Deshalb gelte für den kaufmännischen Angestellten die AnrechnungsvorSchrift des S ?4 c HGB ohne weiteres, insbesondere auch dann, wenn in der Wettbewerbsabrede die Anrechnung nicht erwähnt ist (BAG 15, 329 [331] = AP Nr. 16 zu § 133 f GewO [zu I 1 der Gründe]; BAG 22, 6 [10 f.] = AP Nr. 23 zu S 133 f GewO [zu II 3 a und b der Gründel).

  • BAG, 17.04.1964 - 5 AZR 403/63

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweiten Verdienstes - Gewerblicher

    Auszug aus BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73
    Anderweitiges Arbeitseinkommen ist nach § 74 c HGB auf die Karenzentschädigving auch dann anzurechnen, wenn in der Wettbewerbsvereinbarung nicht ausdrücklich auf die Vorschriften des HGB über Wettbewerbsverbote ver wiesen ist (Bestätigung von BAG 15, 329 = AP Nr. 16 zu § 133 f GewO; BAG 22, 6 « AP Nr. 23 zu § 133 f GewO).

    Deshalb gelte für den kaufmännischen Angestellten die AnrechnungsvorSchrift des S ?4 c HGB ohne weiteres, insbesondere auch dann, wenn in der Wettbewerbsabrede die Anrechnung nicht erwähnt ist (BAG 15, 329 [331] = AP Nr. 16 zu § 133 f GewO [zu I 1 der Gründe]; BAG 22, 6 [10 f.] = AP Nr. 23 zu S 133 f GewO [zu II 3 a und b der Gründel).

  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73
    Ist eine Forderung rechtshängig, so hindert dies nicht, sie in einem anderen Rechtsstreit der Parteien zur Auf rechnung zu stellen (Beitritt zu BGHZ 57, 242).

    Der Senat teilt hierzu die vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung (BGHZ 57, 242 ff.), die er schon früher als eine klarstellende Äußerung auch für den Fall bezeichnet hat, daß die Aufrechnung mit einer Forderung im Prozeß nicht daran hindert, sie noch klageweise geltend zu machen (vgl. AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG [zu 3 b der Gründe]; ebenso Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19 Aufl., § 145 Anm. VI 3 a; Wieczorek, ZPO, § 145 Anm. D II b und § 263 Anm. A I c 1) .

  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen -

    Auszug aus BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73
    Für die Präge, ob und inwieweit der Kläger sich anderweitiges Erwerbseinkommen auf seine Karenzentschädigung an rechnen lassen muß, wird das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen ausgehen müssen, die der Senat hierzu aufgestellt hat (vgl. die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - [demnächst] AP Nr. 34- zu § 74- HGB).
  • BAG, 26.10.1973 - 3 AZR 118/73

    Außerordentliche Kündigung - Verfassungsmäßigkeit - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 21.03.1974 - 3 AZR 259/73
    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob § 75 Abs. 3 HGB gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder Art. 12 Abs. 1 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist (vgl. die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1973 - 3 AZR 118/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 75 HGB [zu IV der Gründe]).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 5 Sa 24/20

    Nachvertragliches verbindliches Wettbewerbsverbot; Anrechnungsmethodik bei

    Auch wenn die Parteien in der nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung überhaupt keine Anrechnungsklausel vereinbart haben, greift die gesetzliche Regelung des § 74c HBG durch (BAG, Urt. v. 21.03.1974 - 3 AZR 259/73 -, Rn. 24, juris; bei der Vereinbarung der vollen Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Ergebnis auch: BAG, Urt. v. 25.06.1985 - 3 AZR 305/83 -, Rn. 37, juris).
  • LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01

    Höhe einer Karenzentschädigung: Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 74 c HGB

    Auch ohne dass eine Anrechnung ausdrücklich vorgesehen oder in einer Wettbewerbsvereinbarung auch nur erwähnt worden ist, greift § 74 c HGB (BAG vom 21.03.1974 - 3 AZR 259/73 - AP Nr. 3 zu § 74 c HGB; Bauer/Diller, aaO., Rdnr. 512).
  • BGH, 29.01.1986 - VIII ZR 298/84

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens bei Aufrechnung gegen die geltend gemachte

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 57, 242, 243 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]; 60, 85, 87 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]zu 3 a; Senatsurteil vom 15. Juni 1977 - VIII ZR 20/76 = LM ZPO § 599 Nr. 4 = NJW 1977, 1687 = WM 1977, 868 zu II 2 a) und des Bundesarbeitsgerichts (DB 1974, 1340).
  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 2/87

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Auflösungsantrages durch das

    Ebenso wie eine Aufrechnung eines Beklagten selbst mit solchen Forderungen nicht unzulässig ist, die der Beklagte mittlerweile zum Anlaß einer selbständigen Klage gegen den Kläger genommen hat (vgl. BGHZ 57, 242, m. w.N.; ihm folgend BAG Urteil vom 21. März 1974 - 3 AZR 259/73 - AP Nr. 3 zu § 74 c HGB), berührt ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht die Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers.
  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
    Die einredeweise Geltendmachung eines Anspruchs im Prozeß begründet jedoch keine Rechtshängigkeit (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 12. Aufl., § 26 1 Anm. 2 e; für die Aufrechnung: BAG Urteil vom 21. März 1974 - 3 AZR 259/73 - AP Nr. 3 zu § 74 c HGB).
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